Simon Habicht
Immobilieneigentümer Siegen
Bequeme Bezahlung per
Dipl. -Ing. (FH)
Architektin
Energieberaterin
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Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Energieausweises gerne weiter und beraten Sie zu allen weiteren Themen.
Sie erreichen uns unter: 02662 969979-0!
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Daten online, telefonisch oder vor Ort übermitteln
Zertifizierte Experten prüfen und erstellen Ihren Energieausweis zeitnah
Problemlos Immobilien vermieten oder verkaufen
Mein WERKarena Energieausweis
Grundsätzlich können Sie Ihren Energieausweis online erstellen oder eine persönliche Beratung mit einem unserer qualifizierten WERKarena-Energieberater wählen. Die Onlinebestellung können Sie ganz bequem von Zuhause durchführen. Nach der Auswahl des zutreffenden Energieausweises sowie der Erfassung aller notwendigen Immobiliendaten werden Ihre Angaben überprüft. Im Anschluss daran erhalten Sie Ihren anforderungsspezifischen Energieausweis. Sie wollen einen Bedarfsausweis erstellen, aber Sie sind unsicher, ob Ihnen alle benötigten Unterlagen vorliegen? Kein Problem! Gerne nehmen sich unsere Energieexperten Zeit und helfen Ihnen telefonisch oder direkt vor Ort weiter. Stellen Sie alle Ihre Fragen und profitieren Sie von dem WERKarena Rundumservice!
Ein Energieausweis wird zur Ermittlung des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs Ihrer Immobilie erstellt. Vielleicht sind Sie aber auch Inhaber einer Immobilie und möchten diese vermieten oder verkaufen?
In jedem dieser Fälle sind Sie nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 2008 verpflichtet, einen Energieausweis vorzuweisen und zwar schon bei der ersten Besichtigung durch Kauf- und Mietinteressenten. Der Energieausweis dient unter anderem als transparente Vergleichskennzahl für Kauf- und Mietinteressenten. Zum Beispiel zeigt er auf wie energieeffizient die eingebaute Heizungsanlage ist.
Ein Energieausweis teilt Ihre Immobilie je nach Energiebedarf und Energieverbrauch einer der neun Energieeffizienzklassen (A+ bis H) zu. Das heißt, Ihre Immobilie wird anhand eines standardisierten Kriterienkatalogs energetisch bewertet. Mit Ihrem individuell erstellten Ausweis sind Sie in der Lage, Ihre Immobilie mit anderen Gebäuden zu vergleichen. Gleichzeitig erhalten Sie selbst Aufschluss darüber wie energieeffizient Ihre Immobilie tatsächlich ist.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Während im Verbrauchsausweis der Energieverbrauch ermittelt wird, stellt der Bedarfsausweis den Energiebedarf fest.
Im Verbrauchsausweis wird überwiegend das Nutzerverhalten abgebildet, da hier die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt werden. Bei einem Bedarfsausweis werden die Außenbauteile analysiert, welche den beheizten Innenraum gegen unbeheizte Räume oder Außenluft abgrenzen. Das Alter des Hauses, die Bauweise und auch nachträglich durchgeführte Sanierungen spielen hier eine Rolle.
Sie müssen einen Energieausweis beantragen, wenn einer der unten aufgeführten Punkte auf Sie zutrifft. Können Sie in den folgenden Fällen keinen rechtlich ausgestellten Energieausweis vorlegen, droht Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro.
Bedarfsausweis:
Sie sind Besitzer einer Immobilie (ab 50 m² Nutzfläche und möchten diese verkaufen oder vermieten.
Sie sind Besitzer eines Wohngebäudes (maximal vier Wohnungen), dessen Bauantrag vor dem 1. November 1977 ausgestellt wurde. Ausgenommen sind Gebäude, die bei der Fertigstellung bereits der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 entsprechen.
Sie sind Besitzer eines Neubaus, eines alten Bestandsgebäudes oder planen Modernisierungsmaßnahmen, die nicht der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 entsprechen.
Verbrauchsausweis:
Sie sind Besitzer eines Wohngebäudes oder eines Nichtwohngebäudes, welches die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 erfüllt (ab Baujahr 1978).
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:
Sie sind Besitzer eines Nichtwohngebäudes.
Der Energieausweis erhält alle Gebäudedaten, die zur Erstellung eines energetischen Zeugnisses benötigt werden. Neben allgemeinen Informationen über die Immobilie (z.B. Baujahr, Anzahl der Wohnungen, erneuerbares Energiekonzept), Kennwerte zur Ermittlung des Energiebedarfs/Energieverbrauchs (z.B. jährliche kWh) erhält der Energieausweis auch Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften sowie abschließende Erläuterungen.
Die Gültigkeitsdauer von Energieausweisen ist in der Energieeinsparverordnung auf zehn Jahre datiert (§ 16 Absatz 1). Es gilt das Datum der Ausstellung. Alle Ausweise, die diesen Zeitraum überschreiten, sind ungültig und erfordern die Ausstellung eines neuen Energieausweises.